
KI ist mehr als ein Werkzeug, das eingesetzt wird. Es transformiert unsere Art zu denken und zu arbeiten. Unsere Überzeugung: Werte müssen vom ersten Schritt an mit bedacht werden, damit man sie nachher nicht verliert.
Überall nutzen Menschen bereits KI – aber auf sehr unterschiedliche Weise. Wir finden beide Pole oft innerhalb derselben Einrichtung.
Die einen haben Angst vor KI und tauchen gar nicht erst ein.
Die anderen nutzen unzählige Tools – ohne an die Gefahren zu denken.
Die einen verstehen gar nichts mehr.
Die anderen nutzen KI längst mit privaten Accounts.
Wir sehen es als unseren Auftrag, diese Facetten zusammenzubringen.
Sie steigen dort ein, wo Sie stehen. Jede Stufe ist für sich abgeschlossen.

Die Bausteine greifen ineinander – Sie können aber auch einzeln einsteigen.
Was in Ihrem KI-Leitfaden geregelt wird
Zugeschnitten auf Bedarf und Strategie Ihres Hauses
Dauerhafte Ansprechperson statt Einmaltermin
Für Sie gilt das Datenschutzgesetz der EKD, nicht die DSGVO allein. Wir kennen den Unterschied und die Aufsichtsstruktur dahinter.
Wer KI in der Sozialwirtschaft einführt, hat es mit mehreren Regelwerken gleichzeitig zu tun. Sie greifen ineinander und widersprechen sich an einzelnen Stellen.
Grundlage für alle. Verarbeitungsverzeichnis, Rechtsgrundlage, Betroffenenrechte.
Datenschutzrecht der evangelischen Kirche. Gilt für Diakonie und evangelische Träger anstelle der DSGVO. Zuletzt geändert: [DATUM EINSETZEN]
Kirchliches Datenschutzgesetz der katholischen Kirche. Gilt für Caritas und katholische Träger. Zuletzt geändert: [DATUM EINSETZEN]
Mitbestimmung der Mitarbeitendenvertretung. Die Einführung von KI-Werkzeugen berührt in aller Regel mitbestimmungspflichtige Tatbestände. Die einschlägigen Vorschriften unterscheiden sich je nach Landeskirche und Diözese.
Gilt zusätzlich zum Datenschutzrecht. Verpflichtet unter anderem zur Risikoeinstufung eingesetzter Systeme und zur Schulung der Beschäftigten. Nächste Stufe wirksam ab: [DATUM EINSETZEN]
Welche Werkzeuge sind bereits im Einsatz. Erfassung der genutzten Dienste, Zugänge und Datenflüsse.
Freigabeliste, Verantwortlichkeiten und ethische Leitlinien. Verbindliche Regeln, keine Absichtserklärung.
Ein Werkzeug, ein Anwendungsfall, begleitet. Was sich bewährt, wird ausgebaut. Was sich nicht bewährt, wird gestoppt.
Schulung, Ansprechperson und regelmäßige Prüfung. KI im Dauerbetrieb, nachvollziehbar und überprüfbar.
Wir kommen aus der Datenschutzberatung für soziale Träger. Bevor wir zu KI beraten haben, haben wir Verarbeitungsverzeichnisse geführt, Auftragsverarbeitungen geprüft und mit Mitarbeitendenvertretungen verhandelt. Das ist der Unterschied: Wir kennen nicht nur die Technik, sondern die Rahmenordnung, in der Sie sich bewegen.
| Kriterium | Intern lösen | Generalistische KI-Beratung | CE21 KI Beratung |
|---|---|---|---|
| Kenntnis des kirchlichen Datenschutzrechts | offen | offen | |
| Kenntnis der Mitbestimmung | offen | offen | |
| Erfahrung mit sozialen Trägern | offen | ||
| Aufwand für Sie | offen | offen | |
| Zeit bis zum Ergebnis | offen | offen |


Wir sehen uns gemeinsam an, was in Ihrem Haus bereits genutzt wird, und ordnen es rechtlich ein. Sie erhalten im Anschluss eine schriftliche Einschätzung, unabhängig davon, ob Sie mit uns weiterarbeiten.
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